Bevor ein neuer Fall bei Gericht eingereicht wird steht schon fest, wer für die Bearbeitung zuständig ist.

Die Geschäftsverteilung des Amtsgerichts wird zu Beginn eines jeden Jahres vom Präsidium des Gerichts beschlossen. Im Geschäftsverteilungsplan sind die Zuständigkeiten der richterlichen Dezernate genau geregelt. Bereits im Vorfeld eines jeden Verfahrens ist hierin die Zuständigkeit festgeschrieben. Der Geschäftsverteilungsplan verwirklicht damit das Verfassungsgebot, nachdem niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 Grundgesetz).

Es ist möglich, dass der Geschäftsplan im Laufe des Jahres durch Entscheidungen des Präsidiums abgeändert wird. Die jeweiligen Änderungen werden an dieser Stelle nicht veröffentlicht. Die Änderungsbeschlüsse können zu den üblichen Geschäftszeiten auf der Verwaltungsgeschäftsstelle des Amtsgerichts Königswinter, Zimmer 205, eingesehen werden. Maßgeblich ist der in der Verwaltungsabteilung ausliegende Geschäftsplan in Verbindung mit etwaigen Änderungsbeschlüssen des Präsidiums.