Eingangskontrolle

Das Gericht ist als öffentliches Gebäude für jeden frei zugänglich. Aus Sicherheitsgründen findet jedoch beim Betreten des Gebäudes eine ständige Personen- und Gepäckkontrolle statt.

Alle Besucher werden einer Kontrolle auf Waffen und anderer gefährlichen Gegenstände unterzogen. Diese dürfen nicht mit in das Gerichtsgebäude genommen werden und sind unaufgefordert an der Information abzugeben. Beim Verlassen des Gebäudes erhalten Sie die abgegebenen Gegenstände zurück.

Sie werden gebeten, Ihre Ankunft bei Gericht zeitlich so zu gestalten, dass Sie trotz dieser Verzögerung rechtzeitig zum Termin erscheinen.