Das Amtsgericht hat verschiedene Aufgabenschwerpunkte.
Gerichte befassen sich mit Strafsachen und mit allen zivilrechtlichen Streitigkeiten, also mit Fällen, in denen es um rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr privaten Personen geht. Darunter fallen neben anderen Streitigkeiten solche aus Kauf-, Miet-, Werk- oder Dienstverträgen, Erbschafts- und Familienangelegenheiten. Neben diesen Aufgaben regelt das Amtsgericht auch vielfälltige Angelegenheiten in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie zum Beispiel Rechtsverhältnisse in Grundbuchsachen.
Ein weiterer Zweig der Justiz sind die Gerichtsvollzieher und Schiedspersonen.