Schiedspersonen für Bad Honnef
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
---|---|---|
Zoll, Klaus | Bergstraße 17 53604 Bad Honnef Tel.-Nr.: 02224 - 1229756 | Bad Honnef |
1.Vertretung: Rypcziniski, Claudia | Selhofer Straße 39 53604 Bad Honnef Tel.-Nr.: 022 24 - 122 9935 |
Stadt Bad Honnef
Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef
Tel.-Nr.: 02224 184-0 , Telefax: 02224 184-115
E-Mail: info@bad-honnef.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Falsche oder mittlerweile veraltete Daten können Sie auch direkt an das Ministerium der Justiz NRW unter
streitschlichtung@jm.nrw.de zum Aktenzeichen 3180 - II. 28 mitteilen.
Weitere Informationen
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