Zuständigkeit:

Zuständig für Antragsteller, die im Bezirk des Amtsgerichts Königswinter wohnen oder ihren Firmensitz haben, ist die ZEMA II (Zentrale Mahnabteilung) bei dem Amtsgericht Euskirchen externer Link, öffnet neues Browserfenster.

Das Mahnverfahren ist ein eigenständiges Verfahren der Zivilprozessordnung. Mit diesem Verfahren können Gläubiger, die eine Geldforderung durchsetzen wollen, ohne Klageerhebung einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) erlangen. Es ist damit eine schnelle und kostengünstige Alternative zu einem Zivilprozess. Das Mahnverfahren ist nur für Ansprüche auf Zahlung eines bestimmten und fälligen Geldbetrags zulässig.

Der Antrag kann durch Einreichung des amtlichen Vordrucks (erhältlich in Schreibwarenläden) oder durch das  Barcode- Verfahren gestellt werden. Im Barcode-Verfahren wird der Antrag mit einem interaktiven Formular online erstellt, ausgedruckt und anschließend per Post übersandt. Vorteil ist, dass bei der Eingabe die Antragsdaten bereits auf Vollständigkeit und offensichtliche Fehler überprüft werden. Auch eine vollelektronische Übermittlung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist möglich, Voraussetzung hierfür ist jedoch die entsprechende Signaturkarte.

Zuständig sind in Nordrhein-Westfalen zwei Mahngerichte, das Amtsgericht Euskirchen für den Oberlandesgerichtsbezirk Köln und das Amtsgericht Hagen für die Oberlandesgerichtsbezirke Düsseldorf und Hamm.