Es ist ein Fall bekanntgeworden, in welchem sich eine unbekannte Person als Gerichtsvollzieher ausgegeben und hierbei den korrekten Nachnamen einer Gerichtsvollzieherin (Völl) verwendet hat.

Lassen Sie sich im Zweifel immer den Dienstausweis des handelnden Gerichtsvollziehers bzw. der handelnden Gerichtsvollzieherin zeigen!