Schiedspersonen für Bad Honnef

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Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
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NameAnschriftSchiedsamtsbezirk
Zoll, KlausBergstraße 17
53604 Bad Honnef
Tel.-Nr.: 02224 - 1229756
Bad Honnef
1.Vertretung:
Wülker-Mirbach, Margitta
Hauptstraße 43
53604 Bad Honnef
Weitere anerkannte Gütestellen für Bad Honnef
Rechtsanwälte/-innen, Notare/-innen und andere

Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef
Tel.-Nr.: 02224 184-0 , Telefax: 02224 184-115
E-Mail: info@bad-honnef.de

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Weitere Informationen

Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung