Schiedspersonen für Bad Honnef
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
Seite 1 von 1 Es ist 1 Schiedsamtsbezirk vorhanden
(§ 14 Abs. 1 SchAG NRW). Daneben kann bei bestimmten Arten von Streitigkeiten (Miet- und Pachtverhältnisse über Räume, eigentumsrechtliche Ansprüche und Belastungen von Grundstücken, Konflikte im Nachbarschaftsbereich) zusätzlich auch die Schiedsperson zuständig sein, in deren Bezirk das Streitobjekt liegt (§ 14 Abs. 2 SchAG NRW).
| Name | Anschrift | Schiedsamtsbezirk |
|---|---|---|
| Zoll, Klaus | Bergstraße 17 53604 Bad Honnef Tel.-Nr.: 02224 - 1229756 | Bad Honnef |
| 1.Vertretung: Wülker-Mirbach, Margitta | Hauptstraße 43 53604 Bad Honnef |
Stadt Bad Honnef
Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef
Tel.-Nr.: 02224 184-0 , Telefax: 02224 184-115
E-Mail: info@bad-honnef.de
Keine aktuellen Daten ?
Es ist nicht auszuschließen, dass die in der Datenbank enthaltenen Angaben nicht immer aktuell sind.
Bitte melden Sie erforderliche Änderungen unmittelbar an das für den jeweiligen Ort zuständige Amtsgericht.
Weitere Informationen
Schiedsmann Schiedsfrau Schiedsamt Nachbarschaftsstreit Schlichtung
